Hausordnung

07_2026_Schul-und-Hausordnung_neu

 

Schul- und Hausordnung

Präambel

Unsere Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch des Zusammenlebens. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und klare Regeln ermöglichen ein harmonisches Miteinander und tragen zur Sicherheit sowie zum Wohlbefinden aller bei. Diese Ordnung bildet die Grundlage für ein konstruktives Schulklima, in dem Lehren und Lernen gelingen kann. Sie ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verbindlich und wird regelmäßig überprüft und angepasst.

 

  1. Schulgelände und Aufenthalt

1.1 Definition des Schulgeländes

Das Schulgelände umfasst die Schulgebäude, den Eingangsbereich und die Höfe, mit Ausnahme der Gehwege der Karl-Schefold-Straße und der Keplerstraße.

1.2 Verlassen des Schulgeländes

  • Während der Pausen und der Zeiten, in denen die Schule die Aufsichtspflicht hat, dürfen Schülerinnen und Schüler der Klasse 5–10 das Schulgelände nicht verlassen.
  • In der Mittagspause dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 6-10 das Schulgelände verlassen; die Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 dürfen dies nach Genehmigung der Erziehungsberechtigten; sie unterliegen in diesem Fall nicht der Aufsichtspflicht durch die Schule.
  • In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassenzimmer. Die Zimmer werden abgeschlossen.
  • Mit dem Läuten begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich in ihre Klassenzimmer bzw. in den Unterricht.

1.3 Aufenthaltsbereiche

  • Aufenthaltsbereiche in den großen Pausen sind die beiden Schulhöfe.
  • Der Aufenthalt in Fachräumen (Naturwissenschaften, Informatik, u.ä.) ist ohne Anwesenheit einer Lehrkraft nicht gestattet.

  

  1. Rauchen und Suchtprävention

2.1 Rauchfreie Schule

  • Das Rauchen (einschließlich E-Zigarette und Vaping) auf dem gesamten Schulgelände ist verboten. Schülerinnen und Schüler, die rauchend angetroffen werden, werden nach Elterninformationen zu sozialen oder vergleichbaren Diensten herangezogen.

2.2 Alkohol und Drogen

  • Der Konsum von Alkohol und illegalen Drogen ist auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen nicht gestattet.

 

  1. Nutzung digitaler mobiler Endgeräte

3.1 Regelung für Klasse 5-11 (G9) – 5-10 (G8)

Smartphones, Tablets und weitere mobile Endgeräte mit Kommunikationsfunktion dürfen nicht auf dem Schulgelände genutzt werden. Dies gilt für den Unterricht, die Pausen und schulische Veranstaltungen.

Aufbewahrung: Mobile Endgeräte müssen sich während der Schulzeit nicht sichtbar in den Schultaschen oder Spinden befinden und müssen ausgeschaltet sein.

Ausnahmen: Lehrkräfte können aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen im Einzelfall Ausnahmen zulassen:

  • Nutzung für unterrichtliche Zwecke (z.B. Recherche, Präsentationen, spezifische Apps im Unterricht) und im Rahmen der Tabletregelung
  • Dringende Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (mit Erlaubnis der Lehrkraft oder des Sekretariats)
  • Nachteilsausgleich und gesundheitliche Gründe (nach Absprache mit der Schulleitung)
  • Bei mehrtätigen Klassenfahrten nach Regelungen durch die begleitenden Lehrkräfte

Verwahrung: Die Schule darf bei Zuwiderhandlung Geräte bis zum Ende des betreffenden Unterrichtstages einbehalten.

3.2 Regelung für die Oberstufe (JS1/2)

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen mobile Endgeräte außerhalb des Unterrichts nutzen (in Pausen, Freistunden, Mittagspause). Der Einsatz im Unterricht unterliegt denselben Regeln wie in Klasse 5–10 und bedarf der Genehmigung durch die Lehrkraft.

Erwartung an die Oberstufe: Schülerinnen und Schüler sind sich ihrer Vorbildrolle für jüngere Schülerinnen und Schüler bewusst. Dies bedeutet:

  • Verantwortungsvolle und diskrete Nutzung
  • Rücksichtnahme auf Schülerinnen und Schüler der Klasse 5–10
  • Eigenverantwortliche Regulierung der Nutzungsdauer
  • Respekt vor den Regeln der Schule und ihrer Begründung

3.3 Smartwatches und Wearables

Smartwatches und ähnliche tragbare Geräte („Wearables“) mit Kommunikationsfunktion unterliegen denselben Regelungen wie Smartphones und Tablets, müssen also beispielsweise während der Klassenarbeiten und Klausuren abgegeben werden. Im Unterrichtsalltag sind sie ausschließlich als Chronometer und zur Erfassung von Gesundheitsdaten erlaubt. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.

3.4 Konsequenzen bei Zuwiderhandlung

  • Verstoß: Einbehaltung des Geräts; Verwarnung und Gespräch mit dem Schüler / der Schülerin; ggf. Elterninformation; Dokumentation im Schulmanager
  • Verstoß: Elterngespräch; das Gerät wird bis zum Ende des Schultages einbehalten und wird durch Erziehungsberechtigte im Sekretariat/Rektorat abgeholt; Dokumentation im Schulmanager
  • Wiederholte Verstöße:o. und weitere disziplinarische Maßnahmen nach Schulordnung (bis hin zur Ordnungsmaßnahme); Abholung des Geräts durch Erziehungsberechtigte; Dokumentation im Schulmanager

3.5 Haftung und Verantwortung
Schülerinnen und Schüler, die digitale Endgeräte zur Schule mitbringen, sind selbst für deren sichere Verwahrung verantwortlich. Die Schule haftet nicht für Verlust oder Beschädigung privater Geräte.

3.6 Verhaltensweise der Schulgemeinschaft

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich zur verantwortungsvollen Nutzung von digitalen Geräten.

 

  1. Unterricht und Lernverhalten

4.1 Unterrichtspflicht und Stundenplanänderungen

  • Stundenplanänderungen werden am Schwarzen Brett und in digitalen Kanälen bekannt gegeben.
  • Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, erkundigt sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Lehrerzimmer oder Sekretariat.
  • Fällt eine Unterrichtsstunde aus, ist der Vertretungsplan zu beachten.

4.2 Pünktlichkeit und Vorbereitung

  • Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht mit vollständigen Materialien und Hausaufgaben.
  • Verspätungen sind dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin bei Eintreffen zu melden.

 

4.3 Störungen des Unterrichts

  • Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, wird während der Unterrichtszeit in Treppenhäusern und Gängen nicht gelärmt.
  • Schülerinnen und Schüler konzentrieren sich auf ihre Aufgaben und respektieren die Lernzeit der anderen.

 

  1. Umgang mit schulischen Einrichtungen

5.1 Verantwortung und Schadenersatz

  • Schulhaus, Einrichtungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmittel sind Eigentum der Stadt Ulm.
  • Bei mutwilligen Beschädigungen oder bei Verlust besteht die Pflicht zum Schadensersatz.
  • Entstandene Schäden müssen unverzüglich auf dem Sekretariat oder beim Hausmeister gemeldet werden.
  • Die Schule haftet nicht für Diebstähle oder Verluste persönlicher Gegenstände.

5.2 Sauberkeit und Ordnung

  • Klassenzimmer, Flure und Außenbereiche sind Bereiche gemeinsamer Verantwortung.
  • Die Klassenordnerinnen und Klassenordner achten gemeinsam mit ihrer Klasse auf die Sauberkeit der Klassenräume.
  • Die Fachlehrer und Fachlehrerinnen beaufsichtigen das Aufräumen nach dem Unterricht.
  • Am Ende des Schultages werden die Klassenzimmer ausgekehrt und abgeschlossen.
  • Müll wird in die vorgesehenen Behälter geworfen; Mülltrennung ist selbstverständlich.
  • Die Heizung wird automatisch reguliert, nach den letzten Unterrichtsstunden werden die Fenster geschlossen und Türen abgeschlossen.

 

  1. Pausen und Bewegung
  • Während der Unterrichtszeit ist Ballspielen auf den Schulhöfen generell verboten.
  • In der Mittagspause und den beiden großen Pausen sind Basketballspiele im A-Hof und andere Ballspiele (mit leichten Kunststoffbällen) auf den vorgesehenen Feldern erlaubt.
  • Bälle dürfen nicht in Fenster oder auf Dächer gelangen.
  • Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, die Pausen für Bewegung und Spiel zu nutzen.

 

  1. Sicherheit

7.1 Sicherheitsbestimmungen

Auf der gesamten Schulanlage ist nicht gestattet:

  • Schneeballwerfen
  • Das Spielen mit Bällen, ausgenommen Softbällen / „Müllerbällen“
  • Die Benutzung von Skateboards, Inlineskates und ähnlichen Fortbewegungsmitteln
  • Das Fahrrad- und Motorradfahren auf dem Schulgelände (Ausnahme: der Weg zum „Parkbereich“)
  • Das Starten von Motoren
  • Das Klettern an und auf Überdachungen sowie an Garderoben
  • Das Mitführen von Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen
  • Das Mitführen von Waffen jeglicher Art und waffenähnlichen Gegenständen

7.2 Unfälle und Verletzungen

  • Unfälle und Beschädigungen sind sofort der Lehrkraft, dem Sekretariat oder dem Hausmeister zu melden.
  • Eine Unfallanzeige (siehe Homepage) wird online ausgefüllt und eine Kopie im Sekretariat eingereicht.
  • Die Aufzugbenutzung ist nur im Bedarfsfall und nach Absprache gestattet.

 

  1. Fundgegenstände
  • Fundgegenstände liegen im UG im Fundsachenschrank.
  • Wertvolle Fundsachen können im Sekretariat oder beim Hausmeister erfragt werden.
  • Nach angemessener Frist werden diese entsorgt.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für abhandengekommene Gegenstände.

 

  1. Verhalten bei schulischen Veranstaltungen und Ausflügen
  • Schülerinnen und Schüler verhalten sich bei außerschulischen Veranstaltungen, Ausflügen und Fahrten entsprechend der gesonderten Ordnung für außerunterrichtliche Veranstaltungen.
  • Die Anweisungen der Lehrkräfte und der Begleiter sind verbindlich.
  • Besondere Regelungen für spezifische Veranstaltungen werden vorher bekannt gegeben.

 

  1. Schlichtung von Konflikten

Sollten Konflikte zwischen Schülern und Schülern, zwischen Schülern und Lehrkräften oder andere Probleme auftreten, gibt es ein systematisches Verfahren zur Klärung. Das Konzept dazu befindet sich auf der Homepage (humboldt-ulm.de/formulare).

Mediation und konstruktive Lösungen stehen im Vordergrund.

 

  1. Elternverantwortung und Mitverantwortung
  • Eltern und Erziehungsberechtigte tragen Mitverantwortung für die Einhaltung dieser Ordnung.
  • Regelmäßiger Austausch zwischen Schule und Elternhaus ist wichtig. Hierbei handelt es sich um eine Pflicht für Eltern, sich Informationen einzuholen und die Pflicht der Schule, Informationen (z.B. via E-Mail/ Schulmanager) zu erbringen.
  • Eltern werden gebeten, ihre Kinder zum verantwortungsvollen Umgang mit mobilen Geräten anzuleiten.

 

  1. Geltung und Überprüfung
  • Diese Schul- und Hausordnung ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verbindlich.
  • Sie wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
  • Änderungen werden in der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen und allen Beteiligten bekannt gegeben.

 

Schlussbestimmung

Die Einhaltung dieser Schul- und Hausordnung trägt maßgeblich zum Erfolg unserer Schulgemeinschaft bei. Wir vertrauen darauf, dass alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und weiteres Personal verantwortungsvoll an einem respektvollen und produktiven Schulklima mitwirken.

Humboldt-Gymnasium Ulm

Gültig ab Schuljahr 2026/27 – Beschluss der Schulkonferenz vom 24.06.2026

Anhang: Kontaktinformationen

Weitere Informationen:

  • Schulplaner mit ausführlichen Informationen
  • Tablet-Regelung & Methodencurriculum (verfügbar auf humboldt-ulm.de)
  • Konfliktlösungsschema (verfügbar auf humboldt-ulm.de)