Info zur Essensbestellung im neuen Schuljahr

Liebe Eltern,
um über das Essensanmeldungsverfahren zum Schuljahresbeginn zu informieren, möchten wir Ihnen nachfolgend einige wichtige Informationen mitteilen.

Die festgelegte, einheitliche Essensteilnahme-Regelung wird wie folgt beibehalten:

  • Schüler*innen, welche bis einschließlich 15.07.2026 zum Essen angemeldet werden, können bereits ab Schuljahresbeginn am Essen teilnehmen.
  • Bei Anmeldungen, welche zwischen dem 16.07. und dem 30.09.2026 eingehen, ist eine Essensteilnahme erst zum 01.10.2026 möglich.
  • Ab dem 01.10.2026 ist eine Anmeldung und Teilnahme gemäß den Geschäftsbedingungen zur Mittagstischverpflegung möglich.

Diese Regelung gilt für alle Schüler*innen der Klassenstufen 1 – 4 sowie der weiterführenden Schulen im „Monatspauschal-System“.

Schüler*innen, welche sich über das digitale Bestell- und Bezahlsystem anmelden, sind davon ausgenommen. Hier ist eine Anmeldung im Rahmen der im System hinterlegten Anmeldefristen möglich.

Grund für diese Regelung ist, dass sowohl die Caterer (Warm- und C&C-Verpflegung) als auch die städtischen Küchenkräfte (Mischküche-System) zur Sicherstellung des Essensangebots einen ausreichenden Vorlauf für die Warenbestellung benötigen. Eine kurzfristige Aufnahme von einzelnen Essenskindern – wie dies unterjährig der Fall ist – stellt in der Regel kein Problem dar. Da der Anstieg zum Schuljahresbeginn von Standort zu Standort sehr unterschiedlich und damit nicht kalkulierbar ist sowie zum Teil eine große Anzahl umfasst, kann dies dazu führen, dass entweder zu wenig Essen vorhanden ist oder eine große Mengen an Essen in der Speiserestetonne landet. Beide Varianten sollen hierdurch vermieden werden.

Die Regelungen zur Essensteilnahme sind auch im Anmeldeformular zur Mittagstischverpflegung hinterlegt.

Wir bitten Sie dies bei der Essensbestellung /-planung zu berücksichtigen.