Krankmeldungen/Entschuldigungsregel
Eingescannte Entschuldigungen können an humboldt-gym@ulm.de gesendet werden.
Entschuldigung, Beurlaubung etc.
Hier gibt es die Vordrucke zu unseren gängigen Entschuldigungsdokumenten
Wenn eine Schülerin/ein Schüler den Unterricht nicht besuchen kann, soll die Schule vor der ersten Stunde (bis 7.45 Uhr) telefonisch benachrichtigt werden.
Wenn die Schülerin/der Schüler mehrere Tage, aber nicht mehr als drei Tage, fehlt, bringt sie/er eine schriftliche Entschuldigung vom Erziehungsberechtigten an dem Tag mit, an dem sie/er den Unterricht wieder besucht.
Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag nach der Erstinformation vorliegen, auch wenn die/der Schülerin/Schüler zu diesem Zeitpunkt noch nicht wieder den Unterricht besucht.
Hat die Schülerin/der Schüler eine angekündigte Leistungsmessung (Klassenarbeit/Klausur/GFS) unentschuldigt versäumt (am dritten Tag liegt keine schriftliche Entschuldigung vor), so muss die Note „ungenügend“ erteilt werden.
Krankmeldungen an sogenannten Brückentagen oder direkt im Anschluss an Ferien müssen am ersten Fehltag selbst zunächst telefonisch und dann binnen drei Schultagen mit einer ärztlichen Bescheinigung entschuldigt werden.
Bitte beachten: es muss nicht jeder Tag gesondert entschuldigt werden – ein Anruf und eine schriftliche Entschuldigung reichen oft (je nach Krankheitsdauer).
Gelber Zettel
Wenn eine Schülerin/ein Schüler an einem Tag auf Grund von Unwohlsein früher nach Hause gehen möchte, holt sie/er sich einen „gelben Zettel“ im Sekretariat und lässt diesen von der Lehrkraft ausfüllen, die in der folgenden Stunde in der betreffenden Klasse unterrichtet. Diese „Krankmeldung“ wird im Klassenbuch vermerkt.
Eine Lehrkraft, die die Schülerin/den Schüler gar nicht unterrichtet, kann den gelben Zettel nur in begründeten Notfällen ausfüllen.
Ist für diesen Schultag eine Leistungsmessung (Klassenarbeit, GFS, SW, etc.) angekündigt, so muss die betreffende Lehrkraft über das vorzeitige Verlassen des Unterrichts durch die Schülerin/den Schüler informiert werden.
Kommt die Schülerin/der Schüler am nächsten Tag wieder zur Schule, reicht es aus, den gelben Zettel mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten wieder mitzubringen.
Wenn die Schülerin/der Schüler auch am Folgetag/den Folgetagen krank ist, muss zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung abgegeben werden (siehe Entschuldigungsregelung oben).
Kursstufe
Wenn eine Schülerin/ein Schüler am Tag einer Klausur/GFS fehlt, muss innerhalb von drei Unterrichtstagen nach Erstinformation eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Bei volljährigen Schülerinnen/Schülern ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung notwendig. Die detaillierte Entschuldigungsregelung ist hier aufgeführt.